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Restschuldversicherung

RestschuldversicherungIn den meisten Kreditanträgen wird dem Kunden die Option eingeräumt, eine sogenannte Restschuldversicherung abzuschließen. Beworben wird sie, insbesondere bei Beratungs-gesprächen, als sinnvolle Ergänzung zum Darlehen. Bevor man jedoch das Häkchen an der entsprechenden Stelle setzt, sollte man sich näher mit dem Thema Restschuldversicherung befassen. Denn längst nicht alles, was Kreditinstitute als glänzend verkaufen, ist auch tatsächlich Gold. Vielmehr kann sich die zusätzliche Absicherung sehr schnell als kostspielig und teils auch unnötig erweisen.

Was leistet eine Restschuldversicherung?

Dass Banken Restschuldversicherungen in den höchsten Tönen loben, hat zwei Gründe:

  1. Zusätzliche Einnahmequelle
    Zum einen verdienen sie an der Provision, wenn sie eine Versicherung verkaufen.
  2. Zusätzliche Sicherheit
    Zum anderen stellt die Restschuldpolice eine zusätzliche Sicherheit dar. Sie springt bei bestimmten Risiken ein und sorgt dafür, dass die Raten für den Kredit weiterhin gezahlt werden bzw. die Restschuld beglichen wird. Abgesichert werden können gleich mehrere Risiken. In der Urform deckte sie ausschließlich das Todesfallrisiko ab. Heißt: Verstirbt der Kreditnehmer während der Vertragslaufzeit, zahlt die Versicherung das Darlehen. Nach dem gleichen Prinzip funktionieren Policen, die bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit greifen.

Die Kosten

Diesen Schutz muss der Kreditnehmer bezahlen. Die Kosten für eine Restschuldversicherung orientieren sich dabei an der Laufzeit des Darlehens, der Kredithöhe und an individuellen Kriterien wie Alter und Beruf des Kunden. Da Banken und Versicherungen nicht nach einem einheitlichen Schema arbeiten, ergeben sich entsprechend große Spannen. Bei einem Darlehen über 10.000 Euro mit 36 Monaten Laufzeit werden 500 bis 1.000 Euro verlangt. Wer eine Restschuld-versicherung abschließen möchte, ist also gut beraten, auch diese Konditionen zu vergleichen. Da der Beitrag für die Versicherung nicht in den effektiven Jahreszins einfließt – das ist nur der Fall, wenn der Kredit ausschließlich mit Restschuldversicherung angeboten wird – muss daher sehr genau hingesehen werden. Teilweise verdoppelt sich der Zinssatz. Im genannten Beispiel von ursprünglich knapp 7,5 % p.a. auf bis zu 15 % im Jahr. Der Kredit wird also deutlich teurer.

Wann ist die Police empfehlenswert?

In einigen Fällen ist es jedoch durchaus empfehlenswert, eine Restschuldversicherung abzuschließen. Letztlich kommt es aber immer auf die genauen Umstände an. Mit zunehmendem Alter macht eine zusätzliche Absicherung gegen den Todesfall zum Beispiel Sinn – und wird meistens auch von der Bank verlangt. Bei jüngeren Ehepaaren mit zwei Einkommen ist der Schutz hingegen überflüssig, da die Raten im Normalfall problemlos gezahlt werden können. Etwas anders sieht es aus, wenn ein Immobiliendarlehen aufgenommen wurde. Dann ist es ratsam, die Familie abzusichern und damit vor dem finanziellen Ruin zu bewahren, sollte einer der Ehepartner sterben. Statt einer teuren Restschuldversicherung bietet sich dafür allerdings eine günstigere Alternative an: eine Risikolebensversicherung. Auch sie stellt sicher, dass die Bank ihr Geld erhält.

  1. Sehr hohe Kreditsummen
    Bei einer hohen Kreditsumme ist ein Ausfall der Zahlungskraft durch Tod oder Arbeitslosigkeit viel schlimmer und lässt sich nicht so leicht aus anderen Quellen kompensieren.
  1. Sehr lange Laufzeiten
    Kredite mit einer Laufzeit von 10 und mehr Jahren reichen in einen Zeithorizont, der sich zum Zeitpunkt der Beantragung noch gar nicht richtig planen lässt. Durch diese Ungewissheit und den langen Zeitraum ist die Wahrscheinlichkeit eines Versicherungsfalls tendenziell höher.

Ist eine Restschuldversicherung verpflichtend?

Verpflichtend ist eine Restschuldversicherung nicht. Es kann aber vorkommen, dass Banken einen Kredit nur bewilligen, wenn auch eine Restschuldpolice abgeschlossen wird. Entweder beugt sich der Antragsteller oder er versucht es bei einer anderen Bank. Auf die leichte Schulter nehmen sollte man die Verpflichtung jedenfalls nicht. Besteht das Kreditinstitut auf die Police und wird der Versicherungsvertrag später widerrufen oder gekündigt – sofern es die Vertragsbedingungen zulassen –, kann das unangenehme Folgen haben. Da die verlangte Sicherheit entfällt, hat die Bank das Recht, den Kredit komplett zu kündigen und die Restschuld in einem Betrag zu verlangen. Besteht hingegen die Möglichkeit, aus dem Vertrag auszusteigen, und wurde die Versicherung nicht vorgeschrieben, bleibt man bei einer Kündigung auf einem Großteil der Kosten sitzen. Lediglich der reine Versicherungsbeitrag für die restliche Laufzeit wird erstattet, nicht aber die Gebühren.

Bild © moonrun – Fotolia.com

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