SCHUFA
SCHUFA – sechs Buchstaben, die bei Verbrauchern oft für Angstschweiß sorgen. Der Grund: Die SCHUFA ist Deutschlands bekannteste Wirtschaftsauskunftei und sammelt im Alltag Daten über die Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen und Haushalten. Gegründet in den 1920er Jahren als Schutzgemeinschaft für Absatzfinanzierung, entwickelte sich aus diesem regionalen Vorläufer 1952 die SCHUFA e. V. (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung), aus der schließlich die Schufa Holding AG hervorging. Als Wirtschaftsauskunftei sammelt die SCHUFA Daten zur Geschäftstätigkeit von Verbrauchern sowie Unternehmen und stellt Informationen für Vertragspartner bereit – zum Zweck der Finanzierungsrisikobewertung.
Die SCHUFA – ein Datensammelmonster?
Warum flößt die SCHUFA so vielen Verbrauchern Respekt ein? Der Grund ist relativ simpel: Daten der SCHUFA werden im Alltag benutzt, um Ihre Kreditwürdigkeit zu beurteilen. Bei allen Finanzierungsgeschäften – also Kreditanträgen, Handyverträgen oder Konsumfinanzierungen – stoßen Sie auf die SCHUFA-Klausel. Ihr Vertragspartner holt Informationen zu Ihrer Person ein bzw. gibt Informationen auf deren Grundlage weiter.
Problematisch wird dieser Austausch spätestens dann, wenn Sie in der Vergangenheit einen Kredit platzen ließen, ausstehende Raten nicht beglichen oder Ihr Girokonto missbräuchlich genutzt haben. Diese Daten gelten als sogenannte Negativmerkmale – und beeinträchtigen Ihre Kreditwürdigkeit.
Aber: Die Aufgabe der SCHUFA besteht nicht in der Ablehnung eines Kreditantrags oder einer Finanzierungsanfrage. Als Auskunftei sammelt die SCHUFA lediglich relevante Informationen, gibt diese an ihre Vertragspartner weiter und stellt sogenannte Score-Werte zur Verfügung. Eine abschließende Bewertung der Bonität inklusive Risikoeinschätzung erfolgt letztlich durch Ihren Vertragspartner. Dass die SCHUFA als Datensammelmonster gilt, hat damit zu tun, dass die SCHUFA-Klausel in allen Verträgen zu Finanzierungsgeschäften auftaucht – die Holding selbst wirbt mit 655 Millionen Datensätzen zu rund 66 Millionen Verbrauchern und vier Millionen Unternehmen.
Ein Blick hinter die Kulissen
Grundsätzlich haben Unternehmen ein wirtschaftliches Interesse an möglichst geringen Zahlungsausfällen. Durch die seitens der SCHUFA zur Verfügung gestellten Daten lässt sich der wirtschaftliche Aktionsradius bzw. das Verhalten potenzieller Vertragspartner in der Vergangenheit beobachten – und daraus die Ausfallwahrscheinlichkeit für die Zukunft annehmen. Allerdings hat nicht jede Branche Zugang zu den SCHUFA-Daten. Grundsätzlich gehören zu den Vertragspartnern der Auskunftei
- Banken,
- Sparkassen,
- Kreditkartengesellschaften,
- Leasingfirmen,
- Handelsunternehmen sowie
- Versicherer usw.
Aber nicht alle Unternehmen, mit denen Sie im Alltag zu tun haben, erhalten vollen Einblick in Ihre „SCHUFA-Akte“. Einsicht auf Positiv- und Negativmerkmale sind den A-Vertragspartnern vorbehalten, zu denen Banken, Sparkassen, Kredit- und Leasinggesellschaften gehören. Fragen Handels- und Kommunikationsgesellschaften und damit sogenannte B-Vertragspartner an, gibt die Auskunftei nur Einträge zu vorliegenden Zahlungsstörungen weiter – nicht aber Informationen dazu, in welchem Bereich diese liegen. F-Vertragspartnern (Unternehmen aus der Inkassobranche) erhalten auf Anfrage lediglich Ihre Adressdaten.
Übrigens: Selbst Banken haben nicht automatisch Zugriff auf Ihre SCHUFA-Daten. Nur nach Einwilligung in die SCHUFA-Klausel und beim Vorliegen eines berechtigten Interesses können die Informationen abgefragt werden. Als Verbraucher können Sie der Datenabfrage durch Streichung der SCHUFA-Klausel widersprechen. Allerdings ist folglich damit zu rechnen, dass Finanzierungsgeschäfte nicht abgeschlossen werden können oder gewisse Bankdienstleistungen (z. B. Dispokredit) bei einer Kontoeröffnung nicht zur Verfügung stehen.
Grundsätzlich werden Daten aus der SCHUFA vor allem dort abgefragt, wo Vor- oder Kreditfinanzierungen Verbrauchern zur Verfügung gestellt werden. Dies trifft neben Konsumdarlehen und Ratenkrediten auch bei Postpaid-Mobilfunktarifen zu. Im Rahmen eines Dauermietverhältnisses ist die Abfrage in aller Regel nicht möglich, weshalb Vermieter zunehmend die SCHUFA-Selbstauskunft zur Bedingung für den Abschluss des Mietvertrags machen.
Woher kommen meine Daten?
Es wird kaum Haushalte geben, die Daten selbst an die SCHUFA melden. Umso verblüffender der Umfang, den SCHUFA-Einträge haben können. Haben Sie sich auch schon gefragt, wie die Auskunftei zu Ihrer Akte gekommen ist? Grundsätzlich basiert das System der Wirtschaftsauskunftei auf dem Prinzip des Geben und Nehmens. Ein Vertragspartner bekommt nicht nur Informationen, er leitet selbst Daten an die SCHUFA weiter. Die Rahmenbedingungen für die Informations-Weitergabe zum Vertragsverhalten werden durch die SCHUFA-Klausel festgelegt. Letztere umfasst im Allgemeinen nicht nur einen Passus zur Weitergabe relevanter Informationen (vertragsgemäßes bzw. nicht vertragsgemäßes Verhalten). Als Verbraucher willigen Sie mit der Unterschrift in der Regel auch in eine Klausel zur Datenabfrage bei der SCHUFA ein. Rechtlich bindend ist in diesem Zusammenhang immer das geltende Datenschutzgesetz.
Abgeschlossene Kreditverträge gehören genauso dazu wie eröffnete Konten, Handyverträge oder beantragte Kreditkarten – und die Erledigung von Forderungen. Aber auch Störungen der Vertragsbeziehung – wie Ausfälle in der Darlehensrückzahlung – sind Bestandteil der Datensätze. Was wird noch erfasst? Zu den gespeicherten Daten gehören außerdem
- Kontakt- und Adressdaten (auch frühere Anschriften),
- Finanzierungsgeschäfte,
- Kontoeröffnungen,
- Mobilfunk- und Handelskonten,
- Bürgschaften,
- Störungen im Zahlungsverkehr,
- Mahnverfahren,
- Insolvenzverfahren,
- die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung und
- Anfragen zu Kreditkonditionen.
Hinweis: Nicht jeder Eintrag bei der SCHUFA ist negativ. Vertragsgemäß erledigte Finanzierungen oder bewilligte Rahmenkredite werfen ein positives Licht auf Verbraucher. Durch die Bank gekündigte Konten, Kartenbetrug oder eine Privatinsolvenz gehören hingegen zu den Negativmerkmalen, die im Alltag problematisch werden können. Letztere sind nicht nur für den Vertragspartner der SCHUFA ersichtlich, die Negativmerkmale wirken sich zudem nachhaltig auf den Score-Wert der Auskunftei aus und lassen diesen deutlich nach unten rutschen.
Die hier genannten Daten zu Ihrer Person werden übrigens nicht ewig gespeichert. Allerdings gelten Speicherfristen nicht einheitlich, einige Daten verschwinden früher, andere Informationen brauchen etwas länger. Generell werden
- Konditionsanfragen nach 12 Monaten,
- Konten direkt nach deren Auflösung,
- Kredite nach drei Jahren,
- Zahlungsstörungen drei Jahre nach der Aufzeichnung und
- Daten der Schuldnerverzeichnisse/Insolvenzen nach drei Jahren
gelöscht.
Tipp: Unter bestimmten Umständen (Finanzierungssumme unter 2.000 Euro, nach dem 01.07.2012 mitgeteilt) kann eine Forderung auch früher aus den Datensätzen zu Ihrer Person gelöscht werden. Gleiches gilt für Einträge in den Schuldnerverzeichnissen, sofern entsprechende gerichtliche Nachweise vorliegen.
Scoring = Bonität?
Untrennbar mit Auskunfteien wie der SCHUFA verbunden ist die Berechnung der sogenannten Score-Werte. Dabei handelt es um einen Wahrscheinlichkeitswert zum Ausfallrisiko. In der Regel gilt, dass ein hoher Wert ein niedriges Risiko ausdrückt.
Beispiel: Ein SCHUFA-Basisscore von 97,5 Prozent bedeutet, dass Geschäftspartner bei Ihnen ein niedriges Ausfallrisiko erwarten dürfen.
Zu den Einflussgrößen, die für Ihren Score eine Rolle spielen, gehören unter anderem:
- die Kreditaktivität des vergangenen Jahres,
- die Zahlungsstörungen,
- die Art der Kreditnutzung und
- die finanzielle Historie.
Eigenen Angaben zufolge verzichtet die SCHUFA auf das umstrittene Geoscoring, d. h. die Ermittlung der Kreditwürdigkeit auf Grundlage des Wohnortes. Wie die einzelnen Parameter genau in den Score-Werten aufgehen, ist allerdings nicht klar, da die Berechnungsmethoden seitens der Auskunftei nicht offengelegt werden.
Übrigens: Der Basiscore ist nicht der einzige Wert zu Ihrer Kreditwürdigkeit. Die SCHUFA arbeitet mit Branchen-Scores, die tagesaktuell berechnet werden. Diese bestehen aus einem Punktwert, der einer Ratingstufe und einem Ausfallrisiko zugeordnet werden kann. Beispielsweise gehören Sie mit einem Banken-Branchen-Score von 9.825 Punkten in die Ratingstufe B – und haben eine Ausfallwahrscheinlichkeit von 1,79 Prozent. Der bestmögliche Score liegt bei 999 Punkten bzw. 9.999 Zählern. Für die verschiedenen Branchen gelten dabei unterschiedliche Score-Versionen.
Hinweis: Die Ausgestaltung der Branchen-Score-Werte unterscheidet sich erheblich. So ergibt der Score-Wert von 9.825 Punkten im
- Versandhandelsscore ein Ausfallrisiko von 1,80 Prozent,
- Score für Genossenschaftsbanken ein Ausfallrisiko von 1,58 Prozent,
- Telekommunikationsscore ein Ausfallrisiko von 4,32 Prozent.
Als Verbraucher erfahren Sie allerdings nur den SCHUFA-Basisscore. Dieser wird einmal im Quartal überprüft bzw. neu berechnet. Wie bereits angesprochen, liegt man bis 97,5 Prozent im Bereich der geringen Zahlungsausfallwahrscheinlichkeit. Zwischen 90 Prozent bis 95 Prozent sieht die Auskunftei bereits ein deutlich höheres Risiko. Ab 80 Prozent abwärts ist die Zahlungsausfallwahrscheinlichkeit sehr hoch bis kritisch. Aber: Einen Rückschluss auf die Kreditwürdigkeit lässt der Basisscore per se nicht zu. Hier spielen zudem der Branchenscore, sowie interne Bestimmungen der Banken eine Rolle.
Der SCHUFA-Score im Alltag
Score-Werte spielen im Rahmen von Finanzierungen eine große Rolle. Welchen Einfluss hat der berechnete Score der SCHUFA genau? Grundsätzlich ist er nicht nur eines der Entscheidungsmerkmale dafür, ob die Finanzierung überhaupt zustande kommt. Vielmehr kann der Score auch Auswirkungen auf die Kreditkosten haben. Der Grund: Eine hohe Ausfallwahrscheinlichkeit sorgt bei Finanzierungen mit bonitätsabhängigem Zinssatz für tendenziell höhere Kreditzinsen. Weitere Details hierzu können Sie auch in unserem Ratgeber „Welche Faktoren haben Einfluss auf den Kreditzins?“ nachlesen.
Allerdings hat mitunter auch die Kreditanfrage selbst Einfluss auf den Score. Ein oft zitiertes Beispiel ist der Unterschied zwischen einer Kreditanfrage und einer Konditionsabfrage durch die kreditgebende Bank im Zuge einer Kreditanfrage. Letztere hat keine Auswirkungen auf den Score bzw. Ihre Bonität, da klar ist, dass es lediglich um die Abfrage der Kreditkonditionen geht. Bei einer unter dem Merkmal „Kreditanfrage“ verbuchten Schufa-Abfrage kann dagegen jedoch der Eindruck entstehen, dass Sie gleichzeitig Darlehen bei mehreren Banken aufnehmen wollen – was Ihrer Bonität schadet. Was Sie daher zum Thema Kreditanfrage wissen sollten, fasst unser Ratgeber „Kreditanfrage – Das sollten Sie wissen“ zusammen.
An dieser Stelle sollte Verbrauchern klar sein, dass negative Einträge bei der SCHUFA nicht direkt dem Abschluss eines Finanzierungs- oder Mietvertrags im Weg stehen. Vielmehr kommt es auf interne Richtlinien bei Banken und Unternehmen an, bzw. wie diese das Gesamtpaket bewerten. Der Abschluss bestehender Verträge ist, zumindest rein rechtlich, nach wie vor möglich. Allerdings ist die Gefahr groß, dass Unternehmen vom Recht der Vertragsfreiheit Gebrauch machen und Anträge ablehnen. Der Weg führt dann mitunter zu den sogenannten „Krediten ohne SCHUFA“. Letztere verzichten vielleicht auf den Datenaustausch mit der Auskunftei. Die Bonität spielt dennoch eine Rolle. Zumal an dieser Stelle nachteilige Konditionen oft ein großes Problem sind.
Fazit: Score und Bonität stehen in einer engen Beziehung zueinander. Dabei sind Sie der Schufa und den dort über Sie gespeicherten Daten jedoch nicht ausgeliefert, sondern können durchaus Einfluss nehmen – auch, wenn Ihre Bonität aktuell nicht den Anforderungen möglicher Vertragspartner entspricht – und so die Chancen auf ein Darlehen erhöhen. Nähere Informationen bietet unser Ratgeber „So können Sie Ihre Bonität verbessern“.
SCHUFA-Selbstauskunft – folgenschwere Fehler finden
Bei der SCHUFA gespeicherte Daten haben Auswirkungen auf Ihre Bonität – und darauf, ob Sie Kredite in Anspruch nehmen oder Mobil-funkverträge abschließen können. Gerade Negativmerkmale wie Zahlungsstörungen und Insolvenzverfahren haben fatale Folgen. Das Problem: Seitens der SCHUFA werden nur Informationen der Vertragspartner gespeichert. Ob diese stimmen, steht auf einem anderen Blatt. Wenn sich ein Fehler einschleicht, bemerken Sie diesen erst dann, wenn es zu spät ist.
Mit einer SCHUFA-Selbstauskunft können Verbraucher dem entgegenwirken. Nach § 34 Abs. 8 Bundesdatenschutzgesetz haben Sie einmal im Kalenderjahr die Möglichkeiten, unentgeltlich Einsicht in Ihre Daten zu verlangen. Ein entsprechendes Formular für den schriftlichen Antrag hält die SCHUFA unter www.meineschufa.de bereit. Das Einholen der Selbstauskunft wirkt sich nicht negativ aus, da es sich hier um ein gesetzlich zugesichertes Recht handelt. Darüber hinaus kann bei der Auskunftei ein kostenpflichtiger Onlinezugang in Anspruch genommen werden. Dessen Vorteil: Sie können an 365 Tagen rund um die Uhr Ihre Daten einsehen und Fehler hier teilweise online korrigieren lassen.
Die Selbstauskunft nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz umfasst in der Regel eine Aufstellung:
- der persönlichen Daten (Kundennummer, Name usw.),
- der aktuellen und früheren Wohnanschriften,
- eine Abfragezusammenfassung der letzten 12 Monate und
- eine Scorewert-Übersicht (nach Branchenscore gegliedert).
Die Selbstauskunft gibt aber nicht das Bild jener Auskünfte wider, die Vertragspartner der SCHUFA erhalten.
Hinweis: Immer wieder verlangen Vermieter heute eine SCHUFA-Auskunft. Dabei handelt es sich um die Selbstauskunft, welche der potenzielle Mieter aushändigen soll. Der Grund hierfür: Vermieter gehören nur selten zum Personenkreis mit Zugriff auf die SCHUFA-Daten. Leider dürfte die Verweigerung der Datenherausgabe auch eine Absage des Vermieters nach sich ziehen.
Sofern die Selbstauskunft tatsächlich Fehler erkennen lässt, müssen Sie im Interesse der eigenen Kreditwürdigkeit sofort handeln. Der erste Schritt ist die Änderungs-/Löschungsmitteilung an die SCHUFA, welche an folgende Adresse zu richten ist:
SCHUFA Holding AG
Privatkunden ServiceCenter
Postfach 103441
50474 Köln
Hier geht man dem Sachverhalt nach und wird eine Klärung versuchen. In diesem Zusammenhang ist auch der Kontakt zum betreffenden Vertragspartner der SCHUFA erforderlich. Sofern sich der Sachverhalt nicht aus der Welt schaffen lässt, bleibt noch die Möglichkeit der Klärung durch die zuständige Ombudsstelle. Verbrauchern steht natürlich auch der Gang zum Anwalt offen. Letztere Option ist allerdings mit einem gewissen Kostenrisiko verbunden. Sofern die Bonität in Gefahr ist und Ihnen Schaden droht, sollte dieser Weg aber notfalls beschritten werden.
Weitere relevante Quellen, die Informationen zum Thema SCHUFA bieten, haben wir hier für Sie zusammengestellt:
Verbraucherzentrale-Bremen – Fragen und Antworten zur Schufa
Verbraucherzentrale-Hamburg – Scoring
Musteranschreiben zur Einholung einer Schufaselbstauskunft
SCHUFA-Ombudsmann – Unabhängige und neutrale Schlichtungsstelle