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Was tun bei Ärger mit der Bank?

 

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Ärger mit der BankWenn ein Kredit bei der Bank aufgenommen wurde, kommt ein Vertrag zwischen Kreditnehmer und kreditgebender Bank zustande, der für beide Seiten unterschiedliche Rechte und Pflichten beinhaltet. Bezüglich der Einhaltung dieser Rechte und Pflichten kommt es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Kreditnehmer und Bank. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Kreditnehmer der Ansicht ist, die Bank habe den Kredit zu Unrecht gekündigt. Als Kreditnehmer sind Sie dann zwar zwangsläufig in der ungünstigeren Position, dennoch müssen Sie nicht alle Entscheidungen der Bank tatenlos hinnehmen. Es gibt durchaus Mittel und Wege für den Kreditnehmer sich zu wehren, sofern er der Ansicht ist, von der Bank ungerecht behandelt zu werden. In unserem Ratgeber zeigen wir Ihnen auf, was Sie unternehmen können, falls es einmal Ärger mit der Bank geben sollte.

Erneuter Klärungsversuch auf schriftlichem Wege

Sollten es Streitigkeiten mit der Bank geben, sollte der Bankkunde, bevor er weitere Schritte einleitet, zunächst erneut den Kontakt zu seiner Bank suchen. Diesmal jedoch auf schriftlichem Wege. Schildern Sie der Bank den Fall und bitten Sie um eine erneute Prüfung inkl. einer Begründung der Entscheidung. Mitunter lässt sich das Problem so vergleichsweise einfach aus der Welt schaffen, da es durchaus vorkommt, dass die Geschäftsführung der Bank bei einer erneuten Prüfung zu einem anderen Ergebnis kommt als der Bankberater zuvor. Darüber hinaus ist es aber auch so, dass dieser schriftliche Klärungsversuch Voraussetzung ist für die weiteren Schritte, die der Bankkunde einleiten kann, falls bis dato keine Einigung mit der Bank erzielt wurde.

Schlichtungsstelle für Streitigkeiten mit Banken

Sollten bei einem erneuten Klärungsversuch die Streitigkeiten nicht aus dem Weg geräumt werden können, hat der Bankkunde die Möglichkeit, sich an eine Schlichtungsstelle, die speziell für Streitigkeiten zwischen Bankkunden und Banken eingerichtet wurde, zu wenden. Je nachdem mit welcher Bank Sie Ärger haben, ist eine der vier folgenden Stellen für die Bearbeitung der Beschwerde zuständig:

  • Kundenbeschwerdestelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV)
  • Kundenbeschwerdestelle Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR)
  • Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken (BdB)
  • Kundenbeschwerdestelle des Bundesverbands Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB)

Allerdings sind nicht ausnahmslos alle Sparkassen der Schlichtungsstelle des DSGV angeschlossen, sondern unterhalten in einigen Fällen stattdessen eigene regionale Schlichtungsstellen.

Grundsätzlich ist es aber so, dass die jeweilige Schlichtungsstelle nur dann aktiv werden kann, wenn der Streitfall nicht bereits Gegenstand eines Gerichtsverfahrens oder eines anderen Schlichtungsverfahren ist. Die Beschwerde muss schriftlich an die zuständige Beschwerdestelle gerichtet werden. Dabei muss der Sachverhalt kurz geschildert werden und Kopien der für die Klärung des Sachverhalts notwendigen Unterlagen beigefügt werden. Für den Bankkunden birgt das Schlichtungsverfahren keinerlei Risiken. Denn der Bankkunde muss weder für die Kosten des Verfahrens aufkommen, noch ist er an die Entscheidung der Schlichtungsstelle gebunden. Zudem wird die Verjährung des Tatbestands während des Schlichtungsverfahrens gehemmt, so dass danach immer noch genug Zeit verbleiben würde, um den Fall vor Gericht zu bringen.

Hilfe durch die Verbraucherzentralen

Beratung durch VerbraucherzentralenNeben den Schlichtungsstellen setzen sich auch die Verbraucherzentralen für die Rechte der Bankkunden ein. Wenn es Ärger mit der Bank gibt, kann sich der Bankkunde an die Verbraucherzentralen wenden. Die dortigen Experten bieten Verbrauchern eine unabhängige rechtliche Beratung bei Auseinandersetzungen mit Banken und Sparkassen. Allerdings ist die Beratung durch die Verbraucherzentralen nicht mehr kostenlos. Die Gebühren variieren je nach Bundesland. Darüber hinaus setzen sich die Verbraucherzentralen in Fragen von allgemeiner Bedeutung auch vor Gericht für die Interessen von Kreditnehmern ein. Zuletzt hat sich die Verbraucherzentrale Sachsen intensiv für die Abschaffung von Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten stark gemacht und bietet auf ihrer Internetpräsenz auch einen Musterbrief zum Download an, um bereits gezahlte Bearbeitungsgebühren von der Bank zurückzufordern.

Streitigkeiten vor Gericht klären

Sollten die oben erwähnten Schritte zu keiner Lösung des Konflikts geführt haben, verbleibt als letzte Möglichkeit nur noch, die Angelegenheit vor Gericht zu klären. Vorher sollten Sie mit einem Anwalt jedoch abklären, wie groß ihre Erfolgsaussichten im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung sind. Denn man darf nicht vergessen, dass eine Niederlage vor Gericht hohe Anwalts- und Gerichtskosten zur Folge haben kann. Glücklich schätzen kann sich in diesem Fall derjenige, der eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen hat. Klären Sie aber am besten schon vorab mit Ihrer Versicherung, ob und in welchem Umfang die Kosten von der Versicherung übernommen werden.

Fazit

Es kommt immer mal wieder vor, dass es zu Streitigkeiten zwischen Bank und Bankkunde kommt. Für den Bankkunden gibt es dann aber durchaus verschiedene Möglichkeiten sich zur Wehr zu setzen. Im ersten Schritt sollte der Bankkunde noch einmal auf schriftlichem Wege mit seiner Bank in Verbindung treten und um eine erneute Überprüfung des Vorfalls bitten. Falls dieser Klärungsversuch erfolglos verläuft, kann sich der Bankkunde an die entsprechende Schlichtungsstelle, die bei Streitigkeiten zwischen Banken und Bankkunden vermittelt, wenden. Das Einschalten dieser Schlichtungsstellen birgt für den Bankkunden keinerlei Risiko, da er nicht an die Entscheidung der Schlichtungsstelle gebunden ist und auch nicht für die Kosten des Schlichtungsverfahrens aufkommen muss. Hilfe bei Ärger mit der Bank bieten auch die Verbraucherzentralen an. Die Beratung bei den Verbraucherzentralen ist jedoch kostenpflichtig. Sollten alle anderen Versuche, eine Einigung zu erzielen, im Sande verlaufen sein, kann der Bankkunde auch vor Gericht um sein Recht kämpfen. Dies sollte sich der Bankkunde aber gründlich überlegen, da im Falle einer Niederlage vor Gericht hohe Kosten auf ihn zukommen.

 

 

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