Was passiert im Todesfall mit dem Kredit?
Ein Kredit wird normalerweise über einen längeren Zeitraum in Raten zurückgezahlt. Dabei kann es leider auch vorkommen, dass der Kreditnehmer verstirbt, bevor der Kredit vollständig getilgt wurde. In diesem Fall stellt sich die Frage, was mit den Kreditverbindlichkeiten des Verstorbenen nach dessen Tod passiert. Dieser Frage gehen wir in unserem Ratgeber auf den Grund.
Ich suche einen Kredit mit Absicherung im Todesfall
Sie möchten einen Kredit aufnehmen oder aber haben Angst, dass Ihre Angehörigen im Todesfall damit belastet werden? Dann sollten Sie auf eine ausreichende Absicherung achten – entweder durch einen Restschuldversicherung oder durch einen Kredit mit Absicherung im Todesfall:
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Ich möchte wissen, was mit einem bestehenden Kredit im Todesfall passiert
Wir denken alle nicht gerne an den Tod, obwohl er zum Leben dazugehört. Die Trennung von geliebten Menschen ist ein Umstand, den die wenigsten so einfach wegstecken. Leider spielen in einer solchen Situation dann auch noch finanzielle Aspekte eine Rolle. Dies gilt gerade für laufende Kredite und Schulden, denn was passiert damit eigentlich? Und was können Kreditnehmer bereits vor der Kreditaufnahme tun, um für diesen Fall vorzusorgen?
Die folgende Tabelle zeigt die Möglichkeiten in beiden Fällen auf:
Vor der Kreditaufnahme | Im Todesfall |
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Kreditschulden gehen auf die Erben über
Grundsätzlich ist es so, dass die Kreditschulden des Verstorbenen auch nach dessen Tod weiterhin bestehen bleiben. Sie gehen genauso wie die Vermögenswerte des Verstorbenen auf dessen Erben über. Die Kreditschulden bilden zusammen mit den Beerdigungskosten und weiteren bestehenden Forderungen die sogenannten Nachlassverbindlichkeiten. Sofern kein Testament vorhanden ist, tritt dabei die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Bei mehreren Erben wird eine Erbengemeinschaft gebildet. In diesem Fall haftet die Erbengemeinschaft bis zur Aufteilung des Erbes gemäß § 2058 BGB gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten des Erblassers. Allerdings muss keiner der Miterben die Forderungen aus seinem Privatvermögen begleichen, sondern kann die Gläubiger auf den Nachlass verweisen.
Kreditschulden verringern die zu zahlende Erbschaftssteuer
Bei einer Erbschaft fällt, sofern der vom Verwandtschaftsgrad abhängige Freibetrag überschritten wird, eine Erbschaftssteuer an. Die Kreditschulden des Verstorbenen werden bei der Festsetzung der Erbschaftssteuer allerdings berücksichtigt. Die vorhandenen Schulden sind vom Nachlasswert, der als Bemessungsgrundlage der Erbschaftssteuer dient, abzuziehen und wirken sich somit steuermindernd aus.
Die Erbschaft kann ausgeschlagen werden
Mitunter kommt es vor, dass die Kreditschulden des Verstorbenen die bestehenden Vermögenswerte übersteigen. In diesem Fall muss sich der Erbe überlegen, ob er von seinem Recht, die Erbschaft auszuschlagen Gebrauch machen will.
Die Verzichtserklärung muss der Erbe beim zuständigen Nachlassgericht abgeben. Falls er weiter entfernt wohnt, besteht aber auch die Möglichkeit, den Verzicht gegenüber einem Notar zu erklären, der die Erklärung dann an das Gericht weiterleitet. Wer das Erbe ausschlägt, verliert sämtliche Ansprüche. Dies gilt normalerweise auch für den Pflichtteil. Bei Ehegatten gibt es eine Besonderheit zu beachten. Diese können das Erbe ausschlagen, ihren Pflichtteil jedoch trotzdem geltend machen. Wenn eine Erbschaft ausgeschlagen wird, fällt sie automatisch dem nächstberufenen Erben zu. Dieser hat ebenso wie sein Vorgänger das Recht, die Erbschaft auszuschlagen.
Nachlassverwaltung bei unsicheren Vermögensverhältnissen
Wenn die finanziellen Verhältnisse des Verstorbenen so unübersichtlich sind, dass der Erbe nicht sicher sein kann, ob letztlich Verbindlichkeiten oder Vermögenswerte überwiegen, kann er eine Nachlassverwaltung beantragen statt die Erbschaft direkt auszuschlagen. Für den Erben hat dies den Vorteil, dass er für die Schulden des Verstorbenen nur noch mit dem Wert des Nachlasses, nicht aber mit seinem Privatvermögen, haften muss. Im Gegenzug kann er jedoch nicht mehr frei über die Erbschaft verfügen. Die Verfügungsmacht geht zunächst auf den Nachlassverwalter über. Dieser soll sich darum kümmern, die vorhandenen Schulden aus der Erbmasse zu begleichen.
Restschuldversicherung vs. Risikolebensversicherung
Falls der Kreditnehmer sicherstellen will, dass seine Erben nach seinem Tod nicht mit seinen Kreditschulden belastet werden, kann er bei der Aufnahme des Kredits eine Restschuldversicherung abschließen. Im Todesfall wird dann die noch übriggebliebene Kreditschuld von der Versicherung beglichen. Anstelle einer Restschuldversicherung kann der Kreditnehmer aber auch eine Risikolebensversicherung abschließen. Die Risikolebensversicherung wird im Todesfall an die Hinterbliebenen ausgezahlt, und kann von diesen zur Tilgung des Kredits genutzt werden. Im Gegensatz zur Restschuldversicherung ist die Risikolebensversicherung jedoch nicht an einen bestimmten Verwendungszweck gebunden, so dass sich ein gewisser Gestaltungsspielraum für die Erben ergibt.
Bei der Risikolebensversicherung können eine oder mehrere Personen vertraglich als Begünstigte festgelegt werden, an die die Kreditsumme nach dem Tod des Versicherten ausgezahlt werden soll. Dabei kann der Begünstigte gleichzeitig der Erbe sein, was jedoch nicht zwangsläufig notwendig ist. Falls im Versicherungsvertrag ein Begünstigter benannt wurde, wird die Auszahlung der Versicherungssumme an den Begünstigten nicht als Erbschaft, sondern als Schenkung behandelt. Falls Begünstigter und Erbe dieselbe Person sind, hat das zur Folge, dass der Erbe die Erbschaft ausschlagen kann, um die Schulden nicht begleichen zu müssen, aber dennoch die Versicherungssumme erhält. Falls hingegen keine Begünstigter im Versicherungsvertrag benannt wurde, fällt die Risikolebensversicherung automatisch in die Erbmasse. In diesem Fall wäre ein Ausschlagen der Erbschaft gleichbedeutend mit einem Verzicht auf die Versicherungssumme.
Fazit
Mit dem Tod des Kreditnehmers erlischt der Kredit nicht, sondern geht auf die Erben des Kreditnehmers über. Die Kreditschulden werden dann bei der Festsetzung der Erbschaftssteuer steuermindernd berücksichtigt. Für den Fall, dass die Kreditschulden die Vermögenswerte übersteigen, hat der Erbe die Möglichkeit, die Erbschaft auszuschlagen. Den Verzicht muss der Erbe innerhalb einer Frist von sechs Wochen erklären. Bei unübersichtlichen Vermögensverhältnissen kann der Erbe eine Nachlassverwaltung beantragen, um seine Haftung zu beschränken. Kreditnehmer, die von vornherein dafür Sorge tragen wollen, dass ihre Erben später nicht für ihre Kreditschulden aufkommen müssen, können eine Restschuldversicherung oder alternativ eine Risikolebensversicherung zugunsten der Erben abschließen. Die Risikolebensversicherung bietet hierbei den Vorteil, dass der Erbe als Begünstigter auch davon profitieren kann, wenn er die Erbschaft aufgrund der hohen Kreditschulden ausgeschlagen hat.
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