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Sicherheiten für einen Kredit

 

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Sicherheiten für einen KreditWer eine gute Bonität und ein hohes Einkommen hat, dürfte in der Regel keine Schwierigkeiten haben, einen Kredit zu erhalten. Ungleich schwerer ist die Kreditsuche für diejenigen, um deren Finanzen es nicht so gut bestellt ist. Dann verlangen die Banken zumeist weitere Sicherheiten vom Kreditsuchenden. Diese Sicherheiten können die Banken verwerten, falls der Kreditnehmer seinen Rückzahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Dadurch reduziert sich das Risiko eines Kreditausfalls für die Bank. In unserem Ratgeber erläutern wir Ihnen, welche Möglichkeiten zur Absicherung eines Kredits bestehen.

Grundpfandrechte bei Immobilien

Besonders beliebt als Sicherheit für einen Kredit sind Immobilien. Wenn der Kreditnehmer der Bank eine Immobilie bzw. das dazugehörige Grundstück als Sicherheit überlässt, handelt es sich dabei um ein sogenanntes Grundpfandrecht. Falls der Kreditnehmer seinen Kredit nicht zurückzahlt, kann die Bank die mit einem Grundpfandrecht belastete Immobilie zwangsversteigern lassen. Bei Grundpfandrechten sind zwei Varianten zu unterscheiden:

 

  • Grundschuld (akzessorische Sicherheit)
  • Hypothek (abstrakte Sicherheit)

Die Hypothek ist direkt mit der Kreditschuld, für die sie als Sicherheit dient, verknüpft. Wenn der Kredit vollständig zurückgezahlt wurde, erlischt damit auch die Hypothek. Dies ist bei der Grundschuld anders. Die Grundschuld ist unabhängig vom Bestand der Forderung. Das bedeutet, auch wenn die Kreditschuld, für die die Grundschuld als Sicherheit dient, getilgt wurde, bleibt die Grundschuld weiterhin bestehen. Sie kann dann als Sicherheit für weitere Kredite dienen. Da die Grundschuld flexibler einsetzbar ist, wird sie heutzutage von den meisten Banken bevorzugt. Sowohl Grundschuld als auch Hypothek werden ins Grundbuch eingetragen. Diese Eintragung ins Grundbuch wird von einem Notar veranlasst. Die dabei anfallenden Gebühren sind vom Kreditnehmer zu tragen.

Sicherheitsübereignung von beweglichen Gegenständen

bewegliche Sachgüter als SicherheitNeben Immobilien können auch bewegliche Sachgüter als Sicherheit für einen Kredit dienen. In der Regel geschieht dies in Form einer Sicherheitsübereignung. Bei der Sicherheitsübereignung werden die Eigentumsrechte an dem Gegenstand auf den Kreditgeber übertragen. Der Gegenstand bleibt aber im Besitz des Kreditnehmers und kann von diesem auch weiterhin genutzt werden. Nur eine Veräußerung des Gegenstandes ist ihm nicht mehr erlaubt. Der Kreditgeber wiederum darf den sicherungsübereigneten Gegenstand nur dann verwerten, wenn der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Im Privatkundengeschäft sind es sehr häufig Kraftfahrzeuge, die im Rahmen einer Sicherheitsübereignung als Kreditsicherheit dienen.

Verpfändung von Wertpapieren und Sparguthaben

Wer Geld angelegt hat, kann dieses ebenfalls zur Absicherung eines Kredits nutzen. Hierfür eignen sich Termingelder und Sparbücher genauso wie ein Bausparvertrag oder auch ein Wertpapierdepot. Anders als bei Sachwerten findet keine Sicherheitsübereignung statt, sondern das Sparguthaben oder das Wertpapierdepot werden verpfändet. Wenn Wertpapiere als Sicherheit verwendet werden, nehmen die Banken jedoch einen Abschlag auf den Beleihungswert vor, um dem Kursrisiko Rechnung zu tragen. Anders als bei der Sicherheitsübereignung geht ein verpfändetes Objekt vorübergehend in den Besitz des Kreditgebers über, so dass der Kreditnehmer nicht mehr darauf zugreifen kann.

Abtretung von Forderungen

Eine weitere Möglichkeit zur Absicherung eines Kredits besteht in der Forderungsabtretung. Dabei wird ein finanzieller Anspruch, den der Kreditnehmer gegenüber einer dritten Person hat, auf die Bank übertragen. Wenn der Kreditnehmer die Kreditraten nicht bedienen kann, hat der Kreditnehmer die Möglichkeit, einen Kreditausfall zu verhindern, indem er stattdessen die Forderungen bei der dritten Person eintreibt. Im Privatkundengeschäft spielt vor allem die Abtretung von Ansprüchen, die aus einer Lebensversicherung resultieren, eine große Rolle. Falls der Kreditnehmer seinen Rückzahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, kann die Bank die Lebensversicherung auflösen, um mit dem Rückkaufswert die verbleibende Kreditschuld auszugleichen.

Bürgschaft durch eine dritte Person

Bei einigen Kreditsuchenden ist die Situation so gelagert, dass sie über keine Vermögenswerte als Sicherheit verfügen. Für diesen Fall gibt es noch die personellen Sicherheiten. Hierbei dient kein Gegenstand, sondern eine Person als Kreditsicherheit. Zu den personellen Sicherheiten gehört auch die Bürgschaft. Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich eine dritte Person, für die Kreditverbindlichkeiten des Kreditnehmers einzustehen. Für die Bank wird damit das Risiko eines Kreditausfalls erheblich gemindert, da sie, falls der Kreditnehmer nicht zahlt, den Bürgen in die Verantwortung nehmen kann. Der Bürge seinerseits kann zwar das an die Bank gezahlte Geld vom Kreditnehmer zurückverlangen, dennoch ist die Übernahme einer Bürgschaft für den Bürgen immer mit einem großen finanziellen Risiko verbunden, da nicht sicher ist, inwieweit der Bürge später seine Ansprüche gegen den Kreditnehmer durchsetzen kann.

Abschluss einer Restschuldversicherung

Die Restschuldversicherung nimmt im Vergleich zu den zuvor vorgestellten Sicherheiten eine Sonderstellung ein. Sie sichert sowohl die Bank als auch den Kreditnehmer ab. Wenn der Kreditnehmer stirbt, erkrankt oder seinen Job verliert, springt die Versicherung für den Kreditnehmer ein und übernimmt die Zahlung der Kreditraten. Gleichzeitig ist die Bank dahingehend abgesichert, dass sie keinen Kreditausfall befürchten muss, wenn der Kreditnehmer verstirbt oder arbeitslos wird. Allerdings bietet die Restschuldversicherung der Bank nur eine eingeschränkte Absicherung. Für die Bank besteht weiterhin das Risiko, dass der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, obwohl der Versicherungsfall nicht eingetreten ist. Daher reicht eine Restschuldversicherung als alleinige Sicherheit für einen Kredit in vielen Fällen nicht aus.

Fazit

In vielen Fällen sind die Banken nur dann bereit einen Kredit zu vergeben, wenn der Kreditnehmer Sicherheiten vorweisen kann. Dem Kreditnehmer stehen bei der Absicherung eines Kredits verschiedene Alternativen zur Verfügung. Wer über eine Immobilie verfügt, kann diese im Rahmen einer Grundschuld oder Hypothek als Sicherheit nutzen. Bewegliche Sachwerte, wie beispielsweise Autos, können im Rahmen einer Sicherheitsübereignung als Sicherheit dienen. Daneben können auch Finanzwerte wie Wertpapiere als Sicherheit verpfändet werden. Die Forderungsabtretung kommt vor allem bei Kreditsuchenden mit einer Lebensversicherung als Kreditsicherheit in Betracht. Sollte der Kreditsuchende über keinerlei Vermögenswerte verfügen, bleibt ihm noch die Möglichkeit, über eine Bürgschaft an einen Kredit zu gelangen.

 

 

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Bild Auto © Robert Wilson – Fotolia.com

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