Widerruf und Kündigung von Kreditverträgen
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Die Aufnahme eines Kredits ist keine Entscheidung, die man leichtfertig treffen sollte. Dennoch kann es Situationen geben, in denen der Kreditnehmer nach der Vertragsunterzeichnung aus dem Kreditvertrag heraus möchte. In diesem Fall gibt es zwei Optionen. Zum einen den Widerruf und zum anderen die Kündigung. In unserem Ratgeber erläutern wir Ihnen, wo die Unterschiede liegen. Außerdem erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen, Widerruf und Kündigung eines Ratenkredits überhaupt möglich sind.
Widerruf eines Kreditvertrags
Stellen Sie sich vor, Sie haben gerade einen Kreditvertrag unterschrieben und entdecken kurze Zeit später ein wesentlich günstigeres Kreditangebot. Das ist jedoch kein Grund zu verzweifeln. Denn in diesem Fall können Sie den bereits unterzeichneten Kreditvertrag widerrufen. Der Widerruf kommt immer dann zum Einsatz, wenn man relativ zeitnah nach der Vertragsunterzeichnung aus dem Vertrag heraus möchte. Von Gesetzeswegen steht dem Kreditnehmer bei Ratenkrediten ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. In dieser Zeit kann er ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Der Widerruf bedarf immer der Textform.
Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn der Kreditnehmer mittels einer schriftlichen Widerrufsbelehrung über sein Recht zum Widerruf informiert wurde. Sollte der Kreditbetrag zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits an den Kreditnehmer ausgezahlt worden sein, so muss dieser den Betrag innerhalb von zwei Wochen an die Bank zurückzahlen. Andernfalls gilt der Widerruf als nicht ausgesprochen. Abweichend von den gesetzlichen Vorgaben gewähren einige Banken ihren Kunden freiwillig ein längeres Widerrufsrecht. So bieten beispielweise die SWK Bank und die Ikano Bank ihren Kunden über den gesetzlichen Rahmen hinaus ein 30-tägiges Widerrufsrecht.
Kündigung eines Kreditvertrages
Wenn die Frist für einen Widerruf bereits verstrichen ist, hat der Kreditnehmer immer noch die Möglichkeit, eine Kündigung auszusprechen. Von seinem Kündigungsrecht kann der Kreditnehmer nämlich auch Jahre nach der Vertragsunterzeichnung immer noch Gebrauch machen. Am 11. Juni 2010 ist europaweit die Verbraucherkreditrichtlinie in Kraft getreten. Die Verbraucherkreditlinie hat auch Veränderungen beim Kündigungsrecht von Ratenkrediten mit sich gebracht. Deshalb muss zwischen Ratenkrediten, die nach dem 11. Juni 2010 aufgenommen wurden, und Kreditverträgen, die vor dem 11. Juni 2010 geschlossen wurden, unterschieden werden. Für Letztere findet das durch die Verbraucherkreditrichtlinie geänderte Kündigungsrecht nämlich noch keine Anwendung.
Das neue Kündigungsrecht, das bei allen nach dem 11. Juni 2010 abgeschlossen Kreditverträgen zur Anwendung kommt, sieht vor, dass der Kreditnehmer den Kreditvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen kann. Im Gegenzug muss er jedoch eine Vorfälligkeitsentschädigung an die kreditgebende Bank zahlen. Wenn der Kreditvertrag jedoch vor dem 11. Juni 2010 geschlossen wurde, muss der Kreditnehmer zwar eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten, zahlt dafür aber keine Vorfälligkeitsentschädigung.
Kündigungsrecht des Kreditgebers
Nicht nur dem Kreditnehmer steht bei Ratenkrediten ein Kündigungsrecht zu, sondern auch dem Kreditgeber. Aber keine Sorge, im Gegensatz zum Kreditnehmer darf der Kreditgeber den Vertrag nur bei Vorliegenden eines wichtigen Grundes kündigen. Ein derartiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kreditnehmer mit mindestens zwei Raten in Verzug ist. Allerdings muss in diesem Fall die kreditgebende Bank dem säumigen Schuldner zunächst einmal schriftlich mahnen und ihm eine Frist von zwei Wochen einräumen, um die offenen Raten zu begleichen. Erst wenn diese Frist erfolglos verstrichen ist, ist es der Bank gestattet, den Kreditvertrag zu kündigen. Nach erfolgter Kündigung kann die Bank die gesamte noch ausstehende Restschuld vom Kreditnehmer zurückverlangen. Außerdem erfolgt eine Meldung über die ausgesprochene Kündigung an die Schufa.
Fazit
Dem Kreditnehmer stehen mit dem Widerrufsrecht und dem Kündigungsrecht zwei Optionen zur Verfügung, um vorzeitig aus einem Kreditvertrag heraus zu kommen. Für den Widerruf eines Ratenkredits gilt ein enger zeitlicher Rahmen. Der Widerruf muss in der Regel 14 Tage nach Zugang der Widerrufsbelehrung erfolgt sein. Die Kündigung eines Ratenkredits ist dagegen auch noch zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Kreditverträge, die nach dem 11. Juni 2010 aufgenommen wurden, können sogar jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Dafür muss jedoch eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden. Bei Kreditverträgen, die vor dem 11. Juni 2010 unterzeichnet wurden, gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Eine Kündigung seitens der Kreditgeber ist hingegen nur dann zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, beispielweise wenn der Kreditnehmer mit zwei Raten in Verzug ist.
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