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Vorzeitige Tilgung eines Ratenkredits

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Vorzeitige Tilgung eines RatenkreditsWenn man einen Ratenkredit beantragt, muss man sich gleichzeitig auch entscheiden, wie lange der Kredit laufen soll. Es kommt aber auch immer wieder vor, dass ein Kreditnehmer während der Kreditlaufzeit unerwartet zu Geld kommt. Dann besteht die Option, den Ratenkredit vorzeitig zu tilgen und damit die Laufzeit zu verkürzen. Alternativ kann ein Kredit auch vorzeitig getilgt werden, um eine Umschuldung vorzunehmen. Bei einer vollständigen Tilgung kündigt der Kreditnehmer rechtlich gesehen den bestehenden Kreditvertrag. Unser Ratgeber erläutert Ihnen, unter welchen Voraussetzungen eine vorzeitige Tilgung sinnvoll ist und was Sie dabei beachten müssen.

Was bringt die vorzeitige Tilgung?

Ein Kredit ist im Grunde nichts anderes als ein Leihgeschäft. Für die zeitlich befristete Überlassung eines Geldbetrages müssen Sie eine Leihgebühr in Form von Zinsen an die Bank zahlen. Wenn Sie den Kredit früher als ursprünglich vereinbart zurückzahlen, reduzieren Sie dadurch die Leihgebühren. In diesem Fall verringern sich die Zinsaufwendungen und die restlichen laufzeitabhängigen Kreditkosten. Falls eine Restschuldversicherung vereinbart wurde, bekommen Sie zudem den Rückkaufwert der Versicherung erstattet bzw. wird dieser verrechnet.

Wann ist eine vorzeitige Tilgung sinnvoll?

Auf der Gegenseite kann die kreditgebende Bank dem Kreditnehmer bei einer vorzeitigen Tilgung des Ratenkredits allerdings auch eine Gebühr in Rechnung stellen. Diese wird als Vorfälligkeitsentschädigung bezeichnet. Gleichzeitig muss auch noch berücksichtigt werden, dass der Kreditnehmer das Geld, welches er für die Tilgung aufbringen muss, alternativ auch anlegen könnte. Deswegen muss der entgangene Zinsgewinn, den eine Alternativanlage eingebracht hätte, ebenfalls in die Berechnungen einbezogen werden.

So lässt sich letztlich festhalten, dass eine vorzeitige Tilgung eines Kredits immer dann sinnvoll ist, wenn die Kostenersparnis durch die vorzeitige Tilgung größer ist als die Kosten, die durch die Vorfälligkeitsentschädigung und die entgangenen Anlagezinsen entstehen.

Tilgung mit dem Ziel einer Umschuldung

vorzeitigen Tilgung Je nach Entwicklung des Marktzinses kann es durchaus auch Sinn machen, einen neuen Kredit aufzunehmen, um damit den alten Kredits vorzeitig zu tilgen. Es handelt sich dabei um eine Umschuldung bestehender Kredite. Dies kann immer dann interessant sein, wenn die momentanen Kreditzinsen deutlich niedriger sind, als zum Zeitpunkt der ersten Kreditaufnahme.

Hierbei muss verglichen werden, ob die Zinsersparnis größer ist als die Kosten, die durch die Umschuldung entstehen. Zu diesem Kosten gehört neben der Vorfälligkeitsentschädigung für die vorzeitige Tilgung des alten Kredits auch die Bearbeitungsgebühr, die bei Abschluss eines neuen Kreditvertrages anfallen kann.

Gesetzliche Regelung zur vorzeitigen Tilgung

Die Möglichkeit, einen Ratenkredit vorzeitig zu tilgen. ist keine Kulanzentscheidung der kreditgebenden Bank, sondern gesetzlich geregelt. Dies gilt gleichermaßen auch für die maximale Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung. Im Zuge der europaweiten Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie im Jahr 2010 kam es zu einer Änderung der Gesetzeslage. Deshalb muss zwischen Krediten, die ab dem 11. Juni 2010 geschlossen wurden, und Krediten, die davor abgeschlossen wurden, unterschieden werden.

Neuregelung seit dem 11. Juni 2010

Für alle Ratenkredite, die ab dem 11. Juni 2010 geschlossen wurden, gilt, dass sie jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ganz oder teilweise zurückgezahlt werden können. Im Gegenzug darf die kreditgebende Bank vom Kreditnehmer allerdings eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.

Bei Krediten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr darf die von der Bank verlangte Vorfälligkeitsentschädigung gemäß § 502 BGB maximal ein Prozent des Rückzahlungswertes betragen. Wenn die Restlaufzeit des Kredits kleiner als ein Jahr ist, ist die Vorfälligkeitsentschädigung sogar auf 0,5 % des Rückzahlungswertes beschränkt. Zusätzlich gilt immer, dass die Vorfälligkeitsentschädigung niemals größer sein darf als die Kreditzinsen, die der Kreditnehmer bei unverändertem Weiterlaufen des Kredites gezahlt hätte.

Regelung für Altverträge

Bei Altverträgen, die vor dem 11. Juni 2010 geschlossen wurden, finden die neuen Regeln der Verbraucherkreditrichtlinie hingegen noch keine Anwendung. In diesem Fall gilt auch weiterhin, dass der Kreditnehmer bei der vorzeitigen Tilgung eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten muss. Darüber hinaus galt nach der alten Rechtslage, dass eine Kündigung frühestens sechs Monate nach Auszahlung der Kreditsumme möglich war. Im Gegenzug entfällt jedoch bei einer vollständigen Tilgung die Vorfälligkeitsentschädigung. Bei Teilrückzahlungen ist hingegen maßgeblich, wie dies im Kreditvertrag individuell geregelt wurde.

Freiwillige Leistungen der Banken

Abseits der gesetzlichen Vorgaben gibt es, gerade im Bereich der Online-Kredite, auch eine Reihe von Banken, die mit kostenlosen Sondertilgungen werben. So räumen beispielsweise die ING-DiBa, die SKG Bank, die Creditplus Bank und die TARGOBANK ihren Kunden die Möglichkeit ein, kostenlose Sondertilgungen vorzunehmen, ohne dass dafür eine zusätzliche Gebühr erhoben wird.

Fazit

Für alle Kreditverträge, die ab dem 11. Juni 2010 geschlossen wurde, ist eine vorzeitige Tilgung grundsätzlich jederzeit möglich. Ob dies jedoch sinnvoll ist, hängt in erster Linie von der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung ab. Bei Altverträgen, die vor dem 11. Juni 2010 geschlossen wurden, müssen Sie hingegen eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten. Dafür entfällt bei vollständiger Tilgung jedoch die Vorfälligkeitsentschädigung. Wer bei der Rückzahlung des Ratenkredites flexibel bleiben will, sollte schon beim Kreditvergleich darauf achten, dass ihm von Seiten des Kreditgebers die Möglichkeit eingeräumt wird, kostenlose Sondertilgungen vorzunehmen.

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Bild © vege – Fotolia.com

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