Skip to main content

Online-Kreditvergleich

  Vergleichsrechner bekannt aus dem TV
  • logo-ard
  • logo-ntv
  • logo-rtl
  • logo-wiso

Förderung der Immobilienfinanzierung durch die KfW

Förderung der Immobilienfinanzierung durch die KfWDer Kauf oder Bau einer Immobilie ist eine äußerst kostspielige Angelegenheit. Da stellt sich oftmals die Frage, wie sich die Finanzierung dafür stemmen lässt. Doch der Kreditnehmer ist in diesem Fall nicht auf sich allein gestellt, sondern kann auf eine Unterstützung durch die KfW im Rahmen des KfW-Wohneigentumprogramms hoffen. Wir zeigen Ihnen, wie diese Förderung aussieht und unter welchen Voraussetzungen sie in Anspruch genommen werden kann. Außerdem erläutern wir Ihnen, wie die Beantragung der Förderung abläuft.

 

Voraussetzungen für die Förderung

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Fördermaßnahme ist, dass die geförderte Immobilie von dem Käufer bzw. Bauherren später selbst bewohnt wird. Immobilien, die ausschließlich für die Vermietung an Dritte vorgesehen sind, sind dagegen von der Förderung ausgeschlossen. Die Förderung kann sowohl für den Bau als auch für den Kauf eines Eigenheims beantragt werden.

 

Förderung durch einen günstigen Kredit

Wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Immobilienerwerber einen Teil der Kaufsumme bzw. der Baukosten über die KfW finanzieren lassen. Dadurch kann der Kreditnehmer in den Genuss eines ausgesprochen günstigen Zinses, welcher zwischen 2,68 % und 3,34 % liegt, kommen. Die Höhe der Zinsen richtet sich dabei nach der Laufzeit des Kredits, der Zinsbindung sowie der tilgungsfreien Anlaufzeit. Die exakten Zinskonditionen lassen sich der nachfolgenden Tabelle entnehmen:

Effektiver Jahreszins Kreditlaufzeit Tilgungsfreie Anlaufzeit Zinsbindung
3,09 % 8 Jahre 8 Jahre 8 Jahre
2,68 % 20 Jahre 3 Jahre 5 Jahre
3,24 % 20 Jahre 3 Jahre 10 Jahre
2,68 % 35 Jahre 5 Jahre 5 Jahre
3,34 % 35 Jahre 5 Jahre 10 Jahre

 

Begrenzung der Kreditsumme

Allerdings ist die Förderung im Rahmen des KfW-Wohneigentumprogramms momentan noch auf maximal 30 % der Gesamtkosten beschränkt. Gleichzeitig liegt die maximale Kreditsumme derzeit bei 75.000 Euro. Wenn Sie beispielsweise ein Haus zu einem Gesamtpreis von 200.000 Euro (inkl. Nebenkosten) erwerben, würde Ihnen die KfW maximal einen Kredit in Höhe von 60.000 Euro gewähren. Wenn die Gesamtkosten für den Hauskauf dagegen 300.000 Euro betragen, würden Sie den Maximalbetrag von 75.000 in Anspruch nehmen können.

 

Änderung zum neuen Jahr

Wer mit dem Gedanken spielt, eine Förderung durch das KfW-Wohneigentumprogramm zu beantragen, sollte wissen, dass es bei diesem Förderprogramm zum 1. Januar 2012 erhebliche Änderungen geben wird. Diese Änderungen sehen vor, dass ab diesem Zeitpunkt die Kreditsumme 100 % der Finanzierungskosten umfassen kann. Im Gegenzug wird jedoch die Maximalförderung auf 50.000 Euro abgesenkt. Konkret bedeutet dies:
Wenn die Gesamtkosten unter 166.667 Euro liegen, ist die maximale Kreditsumme nach der neuen Regelung höher. Andernfalls fällt die maximale Kreditsumme nach der alten Regelung höher aus.

 

Förderung beim Kauf einer Immobilie

Zu den Gesamtkosten eines Hauskaufs, die bei der Förderung berücksichtigt werden, gehören neben dem Kaufpreis auch alle anfallenden Nebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notargebühren, Maklergebühren). Darüber hinaus können auch möglicherweise anfallende Kosten für Modernisierung, Instandsetzung und Umbau der Immobilie berücksichtigt werden.

 

Förderung beim Bau eines Hauses

Nicht nur der Kauf einer Immobilie, sondern auch der Bau eines Eigenheims wird durch die KfW gefördert. Folgende Kosten unterliegen dabei der Förderung:

 

  • Kosten des Grundstücks
  • Baukosten inkl. Eigenleistungen
  • Nebenkosten
  • Kosten für Außenanlagen
  • Bei den Kosten für das Grundstück ist jedoch zu beachten, dass der Kauf des Grundstückes zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als sechs Monate zurückliegen darf.

 

Die Förderung beantragen

Unterstützung für EigenheimbesitzerNun stellt sich noch die Frage, wie der zukünftige Eigenheimbesitzer die Unterstützung durch das KfW-Wohneigentumprogramm beantragen kann. Dazu muss er sich nicht an die KfW selbst, sondern an seine Hausbank wenden. Dort wird das Antragsformular, das bei den Banken bereits vorliegt, zusammen mit dem Bankberater ausgefüllt und an die KfW gesandt. Ein Muster dieses Antragsformulars sowie weitere Merkblätter können auf den Internestseiten der KfW heruntergeladen werden.

Wie bereits erwähnt, ändern sich die Konditionen des Förderprogramms zu Beginn des kommenden Jahres. Um noch in den Genuss der alten Konditionen zu kommen, muss der unterschriebene und vollständig ausgefüllte Antrag spätestens bis zum 31. Dezember 2011 bei der KfW eingegangen sein.

 

Kombination mit weiteren Fördermaßnahmen

Abschließend bleibt festzuhalten, dass das KfW-Wohneigentumprogramm auch mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden darf. Einzige Bedingung ist, dass die Gesamtsumme aller beantragten Förderungen, die Kosten für den Kauf bzw. Bau nicht übersteigen darf. So ist beispielsweise bei Bauherren, die ein energieeffizientes Eigenheim errichten wollen, eine Kombination mit dem Förderprogramm „Energieeffizient Bauen“ durchaus möglich.
Bild Kontoauszüge © Alterfalter – Fotolia.com

 

 

Online-Kreditvergleich

  Vergleichsrechner bekannt aus dem TV
  • logo-ard
  • logo-ntv
  • logo-rtl
  • logo-wiso
Jetzt kostenlos Kredite vergleichen!