Konditionsanpassung
Von einer Konditionsanpassung spricht man, wenn die Konditionen, zum Beispiel für einen Kredit, angepasst werden. Üblich ist eine solche Konditionsanpassung – auch als Zinsanpassung bezeichnet – in erster Linie bei Darlehen mit Zinsfestschreibung, wie sie bei der Immobilienfinanzierung vergeben werden. Das heißt, der Kreditzins bleibt für eine fest vereinbarte Laufzeit unverändert. Erst nach Ablauf dieser Zinsbindung kann die Bank eine Konditionsanpassung vornehmen. Dazu wird dem Kunden ein neues Angebot unterbreitet, das sich an den aktuellen Marktgegebenheiten orientiert. Der Kreditnehmer hat dann zwei Möglichkeiten: Er kann die Offerte annehmen oder sie ablehnen. Entscheidet sich der Kunde gegen das Angebot, wird der Restbetrag fällig. In dem Fall wird das Darlehen mit einem neuen Kredit von einer anderen Bank umgeschuldet.