Erfüllungsbürgschaft
Die Erfüllungsbürgschaft, eigentlich Vertragserfüllungsbürgschaft, sichert einem Auftraggeber zu, dass der Auftragnehmer – in der Regel ein Bauunternehmen – seinen Pflichten nachkommt. Als Bürge fungiert dabei die Bank. Sie müsste im Rahmen der Erfüllungsbürgschaft einspringen und für die finanziellen Forderungen des Bauherrn aufkommen, sollte das Unternehmen Insolvenz anmelden oder anderweitig in Schieflage geraten. Seriöse Firmen werden nichts gegen eine Erfüllungsbürgschaft einzuwenden haben. Sollte ein Bauunternehmen hingegen keine Vertragserfüllungsbürgschaft nachweisen können oder das Anliegen des Bauherrn ablehnen, gilt es, vorsichtig zu sein. Die Bürgschaft ist für den Auftraggeber in gewisser Hinsicht ein Garant dafür, dass seine Wünsche ohne Probleme umgesetzt werden.