Abnahmeverpflichtung
Fester Bestandteil eines jeden Kreditvertrages ist die sogenannte Abnahmeverpflichtung. Mit der Unterschrift auf dem Vertrag, verpflichtet sich der Darlehensnehmer, den Kredit innerhalb eines bestimmten Zeitfensters in Anspruch zu nehmen, sprich, sich den Betrag auszahlen zu lassen. Banken dient die Abnahmeverpflichtung des Kunden als Sicherheit. Schließlich verpflichtet sie sich im Gegenzug, den gewünschten Betrag zur Verfügung zu stellen und muss dementsprechend ihren Gewinn kalkulieren. Vor allem aber soll die Abnahmeverpflichtung verhindern, dass sich Antragsteller kurzfristig anders entscheiden und keinen Kredit aufnehmen – sei es, weil der Kreditbedarf anderweitig gedeckt werden kann oder weil es sich um eine übereilte Kreditentscheidung gehandelt hat.
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