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Freitag, den 18. Mai 2012

Kreditlexikon

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Partiarisches Darlehen

Partiarische Darlehen werden auch als Beteiligungsdarlehen bezeichnet. Denn der Geldgeber beteiligt sich mit dem Kredit an den Geschäften des Unternehmens, dem das Kapital geliehen wird. Vergütet wird das partiarische Darlehen dann nicht mit einem festen Zinssatz. Das Entgelt, das der Kreditnehmer an den Kreditgeber zahlt, richtet sich bei einem Beteiligungsdarlehen vielmehr am Umsatz oder dem Gewinn. Das heißt: Das Entgelt ist gewinnabhängig (partiarisch). Damit der Geldgeber ermitteln kann, welcher Betrag ihm zusteht, ist das Unternehmen verpflichtet, regelmäßig die Bilanzen bzw. Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen. Bisweilen werden auch feste Abschlagszahlungen festgelegt. Die Rückzahlung erfolgt dabei nicht in Raten, wie sonst bei Krediten üblichen, sondern in der Regel zum Ende der vereinbarten Laufzeit.


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