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Freitag, den 18. Mai 2012

Kreditlexikon

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Maklergebühr

Die Provision oder auch Courtage, die ein Makler für seine Dienste erhält, ist die Maklergebühr. In Rechnung gestellt wird die Maklergebühr, wenn ein Vertrag bzw. eine Immobilie vermittelt wurde oder der Hinweis auf ein Angebot, der vom Makler stammt, zu einem Vertragsabschluss geführt hat. Entscheidend ist, dass das jeweilige Geschäft erfolgreich abgeschlossen wurde. Dafür, dass der Makler bei der Suche nach einer passenden Kaufimmobilie hilft, verlangt er zwischen drei und sieben Prozent des Kaufpreises, zuzüglich Mehrwertsteuer. Bei Mietobjekten gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, meist handelt es sich um zwei Nettokaltmieten plus Steuer. Übernommen werden die Maklergebühren entweder nur vom Käufer, vom Käufer und dem Verkäufer oder in seltenen Fällen auch ausschließlich vom Verkäufer.

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