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Freitag, den 18. Mai 2012

Kreditlexikon

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Makler

Ein Makler vermittelt Immobilien und Grundstücke. Zu seinen Aufgaben gehört es somit, passende Objekte zu finden und an den Mann zu bringen. Dazu wird in der Regel ein Maklervertrag zwischen Makler und Kunde abgeschlossen. Unterschieden wird zwischen zwei Vertragsmodellen: Dem Makleralleinvertrag, der nur den Makler zum Verkauf des Objektes ermächtigt, und Verträgen, laut denen auch der Kunde selbst aktiv Verhandlungen führen darf. Dem Makler steht für seine Arbeit eine Courtage zu, die prozentual anhand des Nettokaufpreises berechnet wird. Die Entlohnung erfolgt nach erfolgreicher Vermittlung einer Immobilie. Anspruch auf die Courtage hat der Makler laut Bürgerlichem Gesetzbuch übrigens auch, wenn er seine Kunden nur auf ein Objekt hingewiesen hat.

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