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Freitag, den 18. Mai 2012

Kreditlexikon

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Mahnung

Eine Mahnung stellt eine Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner dar, eine vereinbarte Leistung zu erbringen. Im Falle eines Kredites heißt das: Der Schuldner wird mit der Mahnung dazu aufgefordert, die noch ausstehenden Raten zu zahlen. Dabei ist eine Mahnung nicht an eine bestimmte Form gebunden. Üblicherweise erfolgt die Mahnung schriftlich, daher auch die Bezeichnung „schriftliche Zahlungsaufforderung“. Die Bedeutung einer Mahnung, insbesondere für die rechtlichen Möglichkeiten des Gläubigers, ergibt sich dabei unter anderem aus Paragraf 286 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches: „Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich.“

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