Kreditlexikon
Leasing
Leasing ist vom Prinzip her ein Mietgeschäft (engl.: to lease für mieten bzw. verpachten). Die Idee: Der Leasinggeber überlässt dem Leasingnehmer gegen Zahlung eines Entgelts für einen vertraglich vereinbarten Zeitraum ein Leasingobjekt. Die Person oder Firma, die ein Objekt least, zahlt also dafür, dass sie das entsprechende Wirtschaftsgut nutzen darf. Der Vorteil von Leasing besteht darin, dass der Leasingnehmer nicht den gesamten Kaufbetrag aufbringen muss, sondern nur monatliche Raten zahlt – dafür aber auch sämtliche Verpflichtungen eingeht. Im Rahmen vom Kfz-Leasing heißt das, der Kunde muss für die Wartung, Reparaturen und die Kfz-Versicherung aufkommen. Nach Ende der Leasingzeit besteht die Möglichkeit, das Objekt – zum Beispiel eine Maschine oder ein Fahrzeug – zurückzugeben oder es dem Leasinggeber abzukaufen.
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