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Freitag, den 18. Mai 2012

Kreditlexikon

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Landesverbürgtes Darlehen

Ein landesverbürgtes Darlehen ist in erster Linie ein Kommunaldarlehen, das an Körperschaften bzw. Anstalten des öffentlichen Rechts vergeben wird. Damit stellt ein landesverbürgtes Darlehen einen Kredit dar, der einer Gemeinde, dem Bund oder einem Bundesland gewährt wird. Als Sicherheiten dienen sowohl das eigene Vermögen als auch das Steueraufkommen. Weitere Sicherheitsleistungen sind daher nicht erforderlich. Von einem unechten Kommunaldarlehen spricht man übrigens, wenn ein Darlehen durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts verbürgt wird. Eine zweite Definition umschreibt das landesverbürgte Darlehen als einen staatlichen Förderkredit, der vom Bund, den Ländern oder den Kommunen vergeben wird – zum Beispiel für den Wohnungsbau. In der Regel sind solche Kredite an bestimmte Auflagen geknüpft, wie zum Beispiel an energiesparende Maßnahmen.

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