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Freitag, den 18. Mai 2012

Kreditlexikon

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Kassageschäft

Der Begriff Kassageschäft wird sowohl im Bank- und Börsenwesen als auch beim Handel mit Rohstoffen und Waren verwendet. Dabei handelt es sich um kurzfristige Geschäfte, bei denen Waren, Wertpapiere oder Devisen gegen Geld getauscht werden. Die Abwicklung erfolgt grundsätzlich innerhalb von maximal zwei Handelstagen. Die Grundlage für das Kassageschäft bilden der Zeitpunkt, zu dem das Geschäft abgewickelt wird und auf den sich die beiden Geschäftspartner geeinigt haben, sowie der Kassakurs, das heißt das Tauschverhältnis von Geld zu Tauschobjekt. Entscheidend ist, dass die Zahlung sofort bei Lieferung erfolgt. Dadurch unterscheidet sich das Kassageschäft vom sogenannten Termingeschäft, bei dem der Kauf vor der Lieferung steht, heißt: Die Waren, Papiere oder Devisen werden erst gekauft und dann geliefert.

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