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Freitag, den 18. Mai 2012

Kreditlexikon

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Handelsregister

Beim Handelsregister handelt es sich um ein öffentliches Verzeichnis, das vom zuständigen Amtsgericht des jeweiligen Bezirkes geführt wird. Hinterlegt werden im Handelsregister alle Rechtsverhältnisse von sogenannten Handelsgewerben, also Handelsgesellschaften und Kaufleuten. Zu den wichtigsten Daten gehören Name, Sitz und Gegenstand der Firma, die Namen der Gesellschafter, des Vorstandes, des/der Geschäftsführer sowie die Haftungs- und Rechtsverhältnisse. Bei Kapitalgesellschaften müssen darüber hinaus die Höhe des Kapitals (Grund- und Stammkapital) und der Umfang der Vertretungsbefugnis eingetragen werden.

Unterschieden wird nach dem Handelsregister A und dem Handelsregister B. Im Handelsregister A sind Personengesellschaften und Einzelkaufleute verzeichnet, im Handelsregister B Kapitalgesellschaften. Ausdrucke aus dem Handelsregister, das seit 2007 elektronisch geführt wird, kann jeder kostenpflichtig beantragen.
 

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