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Freitag, den 18. Mai 2012

Kreditlexikon

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Haftkapital

Das Haftkapital – auch als haftendes oder gezeichnetes Kapital bezeichnet – ist der Betrag, bis zu dem ein Gesellschafter für eine Gesellschaft haftbar gemacht werden kann. Wie hoch das jeweilige Haftkapital ist, muss im Handelsregister eingetragen werden. Grundsätzlich gilt: Gesellschafter haften nur mit ihren Einlagen, teils noch mit sogenannten Nachschüssen, wenn sie im Gesellschaftervertrag vorgesehen sind. Als Haftkapital gilt darüber hinaus das Eigenkapital einer Firma, also Einlagen, Rücklagen, Gewinnvortrag und Jahresüberschuss. Abhängig davon, um welche Gesellschaftsform es sich handelt, haftet das Unternehmen nur mit dem Haftkapital. In dem Fall ist die Haftung beschränkt. Oder aber die Haftung erstreckt sich auch auf das private Vermögen.

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