Kreditlexikon
Fahrzeugpreis
Der Fahrzeugpreis setzt sich aus dem Grundpreis für das Fahrzeug und den zusätzlichen Kosten für die Sonderausstattung zusammen. Beispiel: Das Fahrzeug kostet in der Grundversion 16.000,- Euro und die Sonderausstattung, wie etwa ein Navigationsgerät und die Sitzheizung, schlagen mit 3.500,- Euro zu Buche. In dem Fall beträgt der Fahrzeugpreis 19.500,- Euro. Der Fahrzeugpreis ist also letztlich der Preis, der für das Auto in der gewünschten Ausstattung gezahlt werden muss. Wichtig ist dieser Wert, wenn es darum geht, den Kreditbedarf für die Fahrzeugfinanzierung zu ermitteln. In der Regel gilt dann: Der Fahrzeugpreis abzüglich des vorhandenen Eigenkapitals ergibt den Betrag, der als Kredit aufgenommen werden müsste. Üblicherweise gibt es beim Fahrzeugpreis immer ein wenig Verhandlungsspielraum.
![]() |


