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Freitag, den 18. Mai 2012

Kreditlexikon

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Eigenheimzulage

Die Eigenheimzulage stellte eine staatliche Leistung dar, mit der selbst genutztes Wohneigentum gefördert werden sollte. Sie wurde zum 1. Januar 2006 eingestellt und konnte letztmalig 2006 beantragt werden. Voraussetzung: Die Beurkundung des Kaufvertrages oder der Baubeginn erfolgten vor 2006. Die Höhe der Eigenheimzulage richtete sich nach dem genauen Termin, zu dem das Haus gekauft oder mit dem Neubau begonnen wurde. Bis 2004 waren es fünf Prozent für einen Kauf und 2,5 Prozent für einen Neubau, bei einer Höchstförderung von 2.556 bzw. 1.278 Euro pro Jahr plus 767 Euro je Kind. Ab 2004 betrug die Eigenheimzulage ein Prozent bis maximal 1.250 Euro jährlich und 800 Euro je Kind. Gezahlt wurde die Eigenheimzulage über acht Jahre.

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