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Freitag, den 18. Mai 2012

Kreditlexikon

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Ablösewert

Der Ablösewert, auch als abgezinster Barwert bezeichnet, hat im Rahmen von Leasingverträgen gleich zwei Bedeutungen: Einerseits handelt es sich um den Wert, den das Leasinggut zum Ende der Vertragslaufzeit hat. Andererseits steht der Ablösewert für den Buchwert des Leasingobjektes während der Vertragslaufzeit. Berechnet wird der aktuelle Ablösewert anhand der ursprünglichen Forderung, also dem vereinbarten Preis, und der bereits geleisteten Zahlungen, sprich dem Abtrag. Kostet ein Fahrzeug 25.000 Euro und wurden bereits 12 Raten zu je 200 Euro abgezahlt, ergibt sich ein Ablösewert von 22.600 Euro. Da der Wertverlust in der Anfangszeit höher ist, liegt der tatsächliche Marktwert in den ersten Jahren unter dem Ablösewert, gleicht sich mit der Zeit aber wieder an.

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